Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 24: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Fall bezüglich Rechtsöffnung entschieden. Die Vorinstanz erklärte einen Vollstreckungsbescheid aus Deutschland für vollstreckbar und gewährte der Gesuchstellerin Rechtsöffnung sowie Zahlung von Kosten. Der Gesuchsgegner legte Widerspruch ein, jedoch verspätet, weshalb das Obergericht nicht darauf einging. Die Gerichtskosten wurden dem Gesuchsgegner auferlegt, und die Gesuchstellerin erhielt keine Entschädigung. Der Richter war Dr. R. Klopfer, und die Gerichtskosten betrugen CHF 300.-.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 24 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 28.11.2003 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2003 24 S.77 2003 Strafprozessrecht 77 [...] 24 § 41 lit. c StPO; Vorbefassung des Richters im Fall der Beurteilung... |
Schlagwörter : | Richter; Vorbefassung; Zeitpunkt; Beurteilung; Mittäter; Verfahren; Richters; Mittäters; Entscheid; Ausschliessungsgr; Fälle; Angeklagte; Strafprozessrecht; StPO; Inspektionskommission; Bezirksgericht; Erwägungen; Bezug; Obergericht/Handelsgericht; Angeklagten; Sinne; Gesetzes; Stellung; Zeuge; Sachverständiger; Anwalt; Fällen; Person |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schweizer, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Art. 221 ZPO, 2016 |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.